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STAAT UND VERWALTUNG

    Bürgerrecht

    Volksversammlungen

        comitia curiata, centuriata, tributa

    Senat

    Magistratur

        Cursus honorum

        Magistratus
           
maiores: König, Interrex, Diktator, Konsul, Prätor, Zensor,
           
minores: Ädil, Tribunus plebis, Quästor
            Viginti sex viri
            Decemviri

    Sozialpolitische Maßnahmen

    Verwaltung Italiens und der Provinzen

   Römer
        Cives, Latini, Peregrini, Clientes, Sklaven: Freilassung
        Nobilitas
        Adel

Bürgerrecht:

a) Erwerbung:

   durch Geburt, Freilassung, Verleihung an Einzelpersonen, Gemeinden oder Provinzen.

b) Rechte:

1. ius commercii: Recht zu verkaufen, erwerben und Handel zu treiben

2. ius conubii: Recht, mit einer röm. Bürgerin eine gültige Ehe einzugehen.

3. ius provocationis: Recht der Berufung an die Volksversammlung bei Kapitalstrafen

4. ius suffragii: aktives Wahlrecht.

5. ius honorum: Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden.

6. Freiheit von körperlichen Strafen, Kreuzigung, Peitsche...

c) Pflichten:

Heeresdienst, Steuerleistung

d) Verlust:

Verlust der Freiheit (nicht bei Kriegsgefangenschaft), freiwilliger Verbannung, todeswürdiges Verbrechen, Verurteilung zur Arbeit im Bergwerk, strafgerichtliche Aberkennung.

Volksversammlungen

Man unterschied comitia, in denen durch Abstimmung Beschlüsse gefasst wurden, und contiones, in denen die Bürger nur Mitteilungen entgegennahmen (auch Soldaten- und Heeresversammlungen). Oft gingen contiones den comitia voraus, damit die Versammlung über die anschließend zur Debatte stehenden Fragen orientiert werde. Daneben gab es auch concilia, Versammlungen, an denen nur ein Teil der Bürgerschaft (plebs) teilnahm.

a) Comitia curiata:

Das in 30 Kurien geordnete Volk wurde vom König oder Interrex, dann von einem Konsul, Prätor oder Diktator auf das comitium gerufen. Hier wurde das Treuegelöbnis neuer Beamter entgegengenommen und die Zustimmung zu einer bestimmten Art der Adoption erteilt.

b) Comitia centuriata:

Daran nahm der in 193 centuriae geordnete patrizisch-plebeische populus teil. In 5 Vermögensstufen waren so die Bürger bezüglich der Steuer- und Wehrpflicht und des Stimmrechtes eingeteilt. In 18 centuriae waren die durch Besitz und Geburt hervorragenden Bürger im Ritterstand zusammengefasst (ordo equester). Diese equites waren verpflichtet, als Reiter Heeresdienst zu leisten und bekamen das Pferd vom Staat. Allmählich schwand dieser militärische Charakter, weil man die Legionsreiterei von fremden Völkern nahm und entwickelte sich zu einer Art Geldadel (mindestens 400.000 Sesterzen), dessen Mitglieder Großkaufleute, Bankiers und vor allem die verrufenen Steuerpächter (publicani) waren, welche die Provinzen auspressten. In der Kaiserzeit verlor der Ritterstand jede Bedeutung.

 

Reiter (equites): 18 Zenturien und Stimmen

Fußsoldaten (pedites):

  1. classis   80   Zenturien  (40 iuniores  40 seniores)

  2. classis   20   Zenturien  (10 iuniores  10 seniores)

  3. classis   20   Zenturien  (10 iuniores  10 seniores)

  4. classis   20   Zenturien  (10 iuniores  10 seniores)

  5. classis   30   Zenturien  (15 iuniores  15 seniores)

Zimmerleute + Schmiede (fabri):  2 Zenturien

Tubabläser, Hornisten:   2 Zenturien

Proletarier:  1 Zenturie

Befugnisse:

1. Wahl der Konsuln, Prätoren und Zensoren

2. Gesetzgebung (mit Ausnahme der Kriegserklärung)

3. Gerichtsbarkeit bei Kapitalverbrechen

Einberufung:   Durch magistratus cum imperio an besonderen Tagen (dies comitiales) am Marsfeld.

c) Comitia tributa:

Sie gehen auf concilia plebis zurück; 449 v. Chr. war durch die lex Valeria Horatia bestimmt worden, ut, quod tributim plebs iussisset, populum teneret.

Befugnisse: Wahl der niederen und außerordentlichen Beamten. Prozesse, die von Tribunen oder Ädilen angestrengt wurden. Gesetzesanträge, die vorher öffentlich ausgestellt waren. In der Kaiserzeit verloren sie ihre Bedeutung.

Senat:

Zahl der Mitglieder (auf Lebenszeit) schwankte, schließlich auf 600 festgesetzt. Ursprünglich nur Patrizier (patres), dann auch vornehme Plebejer (conscripti). Die Senatoren waren nach den Ämtern, die sie schon bekleidet hatten in Rangklassen eingeteilt: senatores consulares, praetorii, aedilicii, quaestorii. Unter den Konsularen hatten die ehemaligen Diktatoren und Zensoren den Vorrang: aus ihren Reihen wurde meist der princeps senatus ernannt, der an der Spitze der Senatorenliste stand und dadurch ein gewisses Übergewicht hatte: er wurde als erster um die Meinung gefragt, wodurch die Meinungsbildung der übrigen beeinflusst werden konnte. Äußere Zeichen der Senatorenwürde waren ein breiter Purpurstreifen an der Tunika (latus clavus), der rote Schuh und ein goldener Ring.

Senatssitzungen konnten von allen magistratus cum imperio und den Volkstribunen einberufen werden. An den Sitzungen, denen Vorzeichenschau und Opfer vorausgingen, konnten auch andere Beamte teilnehmen, unter Umständen auch fremde Gesandte.

Die Senatssitzungen fanden unter dem Vorsitz des einberufenden Beamten statt. Nach einem Bericht folgte die Debatte, dann die Abstimmung, bei der die Senatoren in  2  Gruppen auseinander traten (discessio); das Ergebnis wurde protokolliert. Ein verbindlicher Senatsbeschluss wurde senatus consultum, ein nur beratendes Gutachten senatus auctoritas genannt.

Aufgaben:

  1.)  Außenpolitik

  2.)  Kriegserklärungen, Friedensschlüsse und Verträge.

  3.)  Oberaufsicht über die Finanzen und das Staatseigentum

  4.)  Begutachtung der Gesetze.

  5.)  bestimmte die Stärke und Verteilung der Truppen, er war somit oberster Kriegsherr.

  6.)  bestätigte Verträge und bewilligte Triumphe,

  7.)  setzte die Verteilung der Provinzen an die Konsuln und Prätoren fest.

  8.)  Überwachung religiöser Einrichtungen (gegen fremde Kulte)

  9.)  veranstaltete Bitt- und Dankfeste und gab den Auftrag zur Befragung der sibyllinischen Bücher.

10.)  Führung bei einem Interregnum, wenn der Staat ohne Beamte, vor allem ohne Konsuln war. Ein Mitglied des Senates wird Interrex, dessen Amtsdauer 5 Tage beträgt. Er hatte die wichtigsten Geschäfte zu führen und Neuwahlen vorzubereiten. Nach 5 Tagen kam ein anderer Interrex, solange, bis die neuen Beamten gewählt waren. In Notzeiten kam es zum senatus consultum ultimum, der Wortlaut: videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat ! Das bedeutete unumschränkte Vollmacht der Konsuln.

11.) Durch senatorische Kommissionen machte er seinen Einfluss auch in der Innenpolitik, der Verwaltung und im Religionswesen geltend, ebenso in der Rechtspflege.

Der princeps senatus in der Kaiserzeit war der Kaiser; formalrechtlich nahm auch der Senat in der Kaiserzeit die erste Stellung im Staat ein, stand jedoch an Macht unter dem Kaiser. Der Kaiser bekam im Prinzip vom Senat seine Vollmachten, da grundsätzlich auch er an das Gesetz gebunden war. In Wirklichkeit wurde aber auch der Senat immer mehr ein Instrument der Kaiser, die ihn ganz nach Gutdünken zusammensetzen konnten. Der Kaiser nahm an den Sitzungen teil und konnte Anträge, die ihm unangenehm waren - soweit sie jemand zu stellen wagte - durch intercessio (Einspruch) verhindern. An der Gerichtsbarkeit bekam der Senat in der Kaiserzeit jedoch erhöhten Anteil.

Tagungsort:  Tempel des Iupiter Capitolinus oder Stator, der Concordia, meist aber die Curia Hostilia; Anrede: Patres conscripti (patres: patrizischen Senatoren, conscripti: die in der Senatorenliste dazugeschriebenen Plebejer. Insignien: Goldener Ring, tunica laticlavia (Tunica mit breitem Purpurstreifen) und die calcei mullei (rotlederne Schuhe). Einberufung: Den Senat zu berufen (senatum vocare, cogere) und der Vorsitz (senatum habere) war Sache der Konsuln, in deren Auftrag oder Vertretung der Praetoren und Tribunen. Die Berufung geschah durch Diener (praecones, viatores) oder durch Edikt.

Verlauf einer Senatssitzung: Vor dem Beginn der Sitzung wurde ein Opfertier geschlachtet und Auspizien angestellt. Eröffnet wurde die Sitzung mit dem Bericht (relatio) des Vorsitzenden über ihren Anlass, der mit der Formel: Quod bonum, faustum, felix fortunatumque sit populo Romano Quiritium begann. Der Vorsitzende fragte in der festgesetzten Rangordnung die Senatoren nach ihrer Meinung (aliquem sententiam rogare). Der Gefragte konnte sich erheben, seine Ansicht äußern und begründen (sententiam dicere). Bei eiligem Verfahren wurde nicht jeder einzelne gefragt, sondern man trat in Gruppen um einen Vorredner, dessen Ansicht man zustimmte. Nach der Umfrage ließ der Vorsitzende durch discessio über die geäußerten Meinungen abstimmen. Das Ergebnis war das senatus consultum (SC). Hierauf entließ er den Senat (senatum mittere).

Magistratur

Die Staatsgewalt lag in den Händen der Beamten (magistratus), die allein Vollzugsgewalt hatten, des Senates und des Volkes.

Die  Beamten, es waren für jedes Amt mindestens 2 (Kollegialität), waren ein Jahr im Amt (Annuität). Sie wurden nach ihrem Rang in höhere (magistratus maiores: Diktator, Konsul, Interrex, Prätor, Censor – in den Zenturiatskomitien gewählt) und niedere (magistratus minores: Quaestoren, curulische Ädilen – in den Tributkomitien gewählt);  nach ihrer Ständigkeit in ordentliche (Konsul, Prätor, Censor, Ädil, Quästor...) und außerordentliche (Diktator, Interrex, Triumviren...) unterschieden.

Insignien: lictores mit ihren fasces und die toga praetexta (mit Purpurverbrämung)

Rechte:

1.)  Auspizien anzustellen

2.)  eine contio einzuberufen   (ius contionem habendi)

3.)  Verordnungen zu erlassen   (ius edicendi)

4.)  Amtshandlungen von Kollegen zu verhindern   (ius intercedendi)

Die Amtsgewalt des einzelnen hieß potestas (z.B. consularis, tribunicia); durch höhere Amtsgewalt (maior potestas) konnten Amtshandlungen niederer Beamter für ungültig erklärt werden. Die Rangfolge der Ämter war: Diktator, Konsul, Interrex, Prätor, Reiteroberst (magister equitum), Zensor, Ädil, Quästor.

Cursus honorum - Reihenfolge der Ämter und ihr zugeschriebenes Mindestalter wurde nach der lex Villia annalis (Jahresgesetz) 180 v.Chr. festgelegt.

Ein Quästor musste 28,

ein Ädil 31,

ein Prätor 34 und

ein Konsul 37 Jahre alt sein. 

Durch Sulla wurde die Altersgrenze hinaufgesetzt:

Prätur 40,

Konsulat 43 Jahre. 

Magistratus - Die wichtigsten Ämter:

a) König

Er war oberster militärischer Befehlshaber, Richter und Priester, er bestimmte die Innen- und Außenpolitik, er ernannte die Beamten und Offiziere. Er war absoluter Herrscher auf Lebenszeit. Ihm stand ein bestimmter Anteil der Beute zu, seine Felder mussten von Bürgern bearbeitet werden, er hatte die sella curulis, ein Purpurgewand und Zepter. 12 Liktoren trugen ihm die Fasces voran, Rutenbündel mit Beilen als Zeichen, dass er züchtigen und hinrichten lassen konnte.

b) Interrex:

Nach dem Tod eines Königs wurde für nur 5 Tage ein Interrex gewählt, der einen weiteren bestimmen konnte; der endgültige Herrscher wurde nach Befragung der Götter (auspicatio) mit Zustimmung des Senates von den Patriziern bestimmt. Auch in der Republik wählte man einen Interrex zur Abhaltung der Wahlversammlung, wenn beide Konsuln durch Tod oder Abdankung ausfielen.

c) Diktator

Nur in Zeiten besonderer Gefahr ernannten die Konsuln auf höchstens 6 Monate einen Diktator. Dies geschah immer zu einem bestimmten Zweck (meist um einen gefährlichen Krieg zu führen). Seine Gewalt kam fast der eines absoluten Herrschers gleich, er hatte 24 Liktoren und trug die Toga praetexta. Nach seiner Ernennung bestimmte der Diktator einen magister equitum (Reiteroberst), der sein Helfer und Stellvertreter war, zugleich der mächtigste Mann nach ihm. Die Diktatur kam nach der Vertreibung der Könige auf und wurde nach Cäsars Tod abgeschafft. Cäsar und Sulla führten zwar den Titel Diktator, ihre Stellung und ihre Ziele hatten aber mit der alten Diktatur nichts zu tun.

Insignien: toga praetexta, sella curulis, 24 Liktoren.

d) Konsul

Nach dem Sturz des Königtums wurden die Rechte des Königs auf ein Jahr 2 Männern übertragen. Sie führten abwechselnd einen Monat das Amt als consul maior; im Krieg wechselte das Kommando täglich. Wenn ein Konsul ausschied, setzte der andere eine Neuwahl an, der Neugewählte hieß consul suffectus.

Von den alten Rechten des Königs verloren die Konsuln allmählich die richterliche Gewalt an die Prätoren, die Schätzung (census) an die Zensoren, die priesterliche an den Pontifex Maximus und an die verschiedenen Priesterschaften, Verwaltung und anderes an Senat und Volksversammlung; so beschränkte sich ihre Tätigkeit im Frieden schließlich auf die Leitung des Senates und der Komitien, das Vorlegen von Gesetzesanträgen und die Durchführung der Beschlüsse. Im Krieg jedoch hatten die Konsuln als Heerführer das unumschränkte Imperium.

Nach dem Namen der Konsuln wurden die Jahre genannt. Die Zählung ab urbe condita war nur bei Gelehrten üblich. Bis 154 v.Chr. traten die Konsuln ihr Amt am 1. März an, seit 153 v.Chr. am 1.Jänner. Danach beginnen wir jetzt noch das Jahr mit diesem Tag. Wahltermin: seit Sulla im Juli.

Insignien: 12 Liktoren, sella curulis (Wagenstuhl: viereckiger Klappsessel aus Elfenbein ohne Lehnen, auf dem sie während ihrer Amtshandlung sitzen durften) und die toga praetexta (Toga mit breitem Purpurstreifen). Im Krieg trug er das paludamentum, einen kurzen roten Mantel.

Ein gewesener Konsul hieß consularis er konnte als proconsul Statthalter einer Provinz werden. Consul designatus: der gewählte Konsul, der sein Amt noch nicht angetreten hat.

In der Kaiserzeit sank das Konsulat wie alle republikanischen Ämter in seiner Bedeutung völlig herab und wurde auf 2 Monate beschränkt, um diese jetzt nur mehr äußere Ehre möglichst vielen zugänglich zu machen.

e) Prätor

Zunächst gab es nur einen Prätor, der cum imperio den Konsuln als collega maior zur Seite stand und zwei (im Krieg 6) Liktoren hatte. Ihm oblag die Rechtsprechung, wobei er sich auf die von ihm ernannten Geschworenen stützte. Die edicta praetorum sind eine wichtige Grundlage des römischen Rechtes. Das Anwachsen der Geschäfte veranlasste aber die Einführung eines zweiten Prätors. Nun erledigten der praetor urbanus die Rechtsstreitigkeiten der Bürger und der praetor peregrinus die zwischen Fremden oder Bürgern und Fremden. In Abwesenheit des Konsuls war der praetor urbanus Träger der höchsten Gewalt.

Mit der Errichtung von Provinzen bekamen die Prätoren einen weiteren Wirkungskreis: sie wurden Statthalter und hatten in ihren Provinzen das volle imperium als Befehlshaber und Richter. Unter Cäsar war ihre Zahl auf 16 erhöht worden, sie waren nun Vorsitzende der quaestiones perpetuae (und daher unabkömmlich). In der Kaiserzeit hatten die Prätoren auch die wichtigeren öffentlichen Spiele auszurichten. Nach Ablauf ihres  Amtsjahres bekamen sie die Möglichkeit einer Statthalterschaft in den Provinzen.

Insignien: toga praetexta, sella curulis und 6 Liktoren.

f) Zensor

Eines der wichtigsten Verwaltungsgeschäfte war die Einschätzung  (census), d.h. die Feststellung der Steuer- und Wehrdienstfähigkeit. Der census war eine verantwortungsvolle, schwierige und zeitraubende Aufgabe, die alle 5 Jahre erledigt wurde. Die Zensoren wurden daher auch nur alle 5 Jahre auf 18 Monate gewählt. Die Zensur wurde meist den würdigsten Konsularen übertragen und war ein überaus angesehenes Amt, aber sine imperio.

Die Zensoren hatten auf die Zusammensetzung des Senates Einfluss und konnten als Sittenrichter gegen hoch und niedrig einschreiten, Senatoren ausstoßen (senatu movere), öffentliche Rügen (notae) erteilen, Luxus und Unsitten abschaffen. In der Finanzverwaltung hatten sie ein gewichtiges Wort mitzureden und nach Abschluss des census vollbrachten sie auf dem Marsfeld das große Sühneopfer (lustrum) von Schwein, Schaf und Rind (suovetaurilia). Domitian schaffte die Zensur ab.

Insignien: toga praetexta, sella curulis

g) Ädil

Ursprünglich wurden von der plebs 2 Ädilen als Gehilfen der Volkstribunen gewählt und waren wie diese sakrosankt. Sie waren in der Kriminalrechtspflege tätig und bewahrten die Urkunden der plebs im Cerestempel und später auch die senatus consulta auf. 366 wurden 2 weitere Ädilenstellen für Patrizier geschaffen (aediles curules). Für beide Arten der Ädilität entwickelten sich gleiche Obliegenheiten, obgleich die kurulischen Ädilen im Rang höher standen:

  1.cura urbis: (Verkehrspolizei), Überwachung von Maß, Gewicht und Handel mit Sklaven und Vieh

  2.cura annonae: Preisüberwachung für Getreide.

  3.cura ludorum: Ausrichtung der öffentlichen Spiele; die Spiele waren in späterer Zeit ihre Hauptobliegenheit, die dem Amt seinen Charakter gab. Die Kosten hatten die Ädilen zu tragen. Jedem dieser 4 Ädilen unterstand ein Stadtviertel, in dem er für Sicherheit, Verkehr, Zustand der öffentlichen  Gebäude,  Straßen  und  Denkmäler  und  für  die Sittlichkeit verantwortlich war. Für die immer schwieriger werdende ausreichende Versorgung mit Getreide setzte Cäsar 2 weitere Ädilen ein (aediles plebis ceriales). dadurch dass die cura ludorum in der Kaiserzeit auf die Prätoren überging, verlor die Ädilität wesentlich an Bedeutung und Anreiz als Sprungbrett für höhere Ämter.

Insignien: toga praetexta, sella curulis

h) Tribunus plebis:

Das Volkstribunat wurde nach der ersten secessio plebis 494 v.Chr. als Schutz gegen Bedrückung der Plebs durch Patrizier oder Beamte eingeführt; zunächst waren es 2, dann 5, schließlich 10 Tribunen. In manchen Belangen waren sie den magistratus maiores gleichgestellt. Sie hatte die Plebs zu schützen (ius auxilii) und konnten sich Gehorsam durch Gewalt, sogar Tötung, erzwingen. Sie konnten Amtshandlungen und Senatsbeschlüsse verhindern und in den Tributkomitien Gesetzesvorschläge einbringen, die bei Annahme für das Gesamtvolk bindend waren. Ihre Tätigkeit erstreckte sich auf die Gerichtsbarkeit (bes. in politischen Prozessen, bei ungesetzlicher Amtsführung, Unterschleif und Landesverrat). Sie konnten sogar den Senat berufen und dort Anträge stellen. Auf Senatsbeschlüssen war ihre Unterschrift nötig. Sie selbst waren unverletzlich (sakrosankt) und nur in den Zenturiatskomitien konnte man gegen ihren Spruch appellieren.

Hochwichtige Anträge in der letzten Zeit der Republik, die für die Umgestaltung des Staates, ja selbst für die Errichtung der Monarchie ausschlaggebend waren, gingen von Volkstribunen aus. Sulla, Cäsar und die Kaiser benützten dieses Amt, ihre Macht zu errichten und zu stärken. Das Tribunat war oft der Deckmantel für demagogische und verbrecherische Umtriebe.

i) Quaestor:

Von den Konsuln wurden 2 Quästoren ernannt, die nach ihrer Tätigkeit quaestores parricidii oder aerarii hießen: die quaestores parricidii hatten bei Morden die Untersuchung zu führen, anzuklagen und zu urteilen. Die quaestores aerarii führten die Aufsicht über den Staatsschatz (aerarium) im Tempel des Saturn. Später wurden diese beiden quaestores urbani in den Tributkomitien gewählt, während den ins Feld oder in ihre Provinzen ziehenden Konsuln oder Statthaltern weitere Quästoren beigegeben wurden, um die Kriegskasse oder die provinzialen Finanzen zu verwalten. Sie hatten auch ihre Vorgesetzten zu vertreten. Später kamen für die Verwaltung Italiens noch 4 Quästoren dazu, unter Sulla waren es im ganzen 20.

Die Quaestur galt als Ausgangspunkt für die höhere Ämterlaufbahn. Auch dieses Amt verlor unter den Kaisern seine Bedeutung. 2 Sekretäre des Kaisers führten den Titel quaestores principis bzw. Augusti, sie hatten u.a. die Anträge ihres Herrn vor den Senat zu bringen.

Magistratus maiores:   (Diktator, Konsul, Interrex, Praetor, Censor)

Magistratus minores:   (Ädil, Quästor...)

Vigintisex viri in der Kaiserzeit Viginti viri (Vigintivirat) Ämter vor dem cursus honorum:

1.) tresviri capitales, triumviri capitales:  Aufsicht über die Gefängnisse, Nachtwachen, Vollzug von Hinrichtungen

2.) quattuorviri viis in urbe purgandis: für die Straßenaufsicht in der Stadt

     duoviri viis extra urbem propiusve mille passuum purgandis : für die Straßenaufsicht außerhalb der Stadt  

3.) tres viri monetales (aere argento auro flando feriundo):  Münzmeister

4.) Decemviri:

     decemviri (st)litibus iudicandis:  Ein  aus  Plebejern  bestehender Gerichtshof, der über Bürgerrecht und Freiheit zu urteilen hatte.

     decemviri legibus scribundis:  541 v.Chr. zur  Fixierung  des Rechtes vom Volk für 1 Jahr gewählte und mit konsularischer Macht ausgestattete Patrizier, die die 12-Tafelgesetze ausarbeiteten.

     decemviri agris dividendis: Austeilung der Äcker unter das Volk 

     decemviri sacris faciundis:  Priesterkollegium, dem  vor  allem die Aufsicht über die Sibyllinischen Bücher oblag. Unter Sulla 15, in der Kaiserzeit bis zu 60 Mitglieder.

Der Kaiser war zunächst der erste Bürger und der erste Ratsherr im Senat (princeps senatus, der schon immer als Erster um seine Meinung gefragt worden war). Da aber der Princeps als Befehlshaber des Heeres allein Macht hatte, wurde der Senat und die republikanischen Magistrate ganz von seinem Willen abhängig.

Der Princeps bekleidete das Tribunat auf Lebenszeit und stand über den anderen Volkstribunen, er war unverletzlich (sacrosanctus) und unverantwortlich. Er war auch oft Konsul, anfangs auch Zensor und Mitglied der wichtigsten Priesterschaften, zudem durfte er schließlich auf allen Gebieten eingreifen. Um diese zahllosen Obliegenheiten überblicken und erfüllen zu können, schuf sich der Kaiser ein Heer von Beamten, die nur ihm allein verantwortlich waren und neben denen die republikanischen Magistrate bald nur mehr ein Schattendasein führten. Diese vom Kaiser bestimmten Beamten wurden auch zum Teil besoldet, während die Ämter in der Republik Ehrenämter waren. Staatsrechtlich unterstand der Kaiser dem Gesetz, in Wahrheit aber war er aber von allen Gesetzen (mitunter durch Senatsbeschluss) entbunden. Dieser Zustand des Prinzipates wurde erst durch Diokletian (284-305) staatsrechtlich beseitigt: Übergang vom Prinzipat zum Dominat.

Nach ihrem Tod wurden die Kaiser vergöttlicht (Divus), bei Lebzeiten genossen sie nur in den Provinzen göttliche Verehrung.

Sozialpolitische Maßnahmen:

1. Kontrolle des Getreidepreises: Zur Linderung der Not der mittellosen Bevölkerung in der Hauptstadt. Dies geschah nicht durch ein Preisdiktat gegenüber den Getreidelieferanten, sondern der Staat ersetzte ihnen den Verdienstausfall.

2. Getreidespenden: Seit dem 1. Jhd. v. Chr. gewährte der Staat den in Rom ansässigen Bürgern kostenlose Getreidezuteilungen.

4. Regelung der Darlehenszinsen: der überaus hohe Zinsfuß wurde auf 12% gesenkt.

5. Maßnahmen gegen Mietzinswucher

6. Stiftung zugunsten mittelloser Kinder: Seit Trajan gab es Einrichtungen zur Unterstützung von Waisen und Kindern armer Eltern.

7. Geisteskranke Personen hatten auf besonderen Schutz Anspruch. Personen mit körperlichem Gebrechen konnten in der Kaiserzeit einen “Gebrechlichkeitspfleger” beanspruchen.

8. Gesetzlicher Schutz des Freigelassenen gegen Ausbeutung durch seinen früheren Herrn.

9. Gemeinnützige Leistungen der Begüterten: öffentliche und gemeinnützige Bauten (Wohnung und Arbeitsbeschaffung für mittellose Bürger).

10. Höhere Besteuerung für Junggesellen.

 

 

Die Verwaltung Italiens und der Provinzen

Die italischen Gemeinden schlossen sich zu einem Bunde unter der Führung Roms zusammen, so kann der römische Staat, nach sehr langer komplizierter Entwicklung, als Konföderation hauptsächlich städtischer Gemeinden betrachtet werden. Im römischen Reich sind 2 Arten von Städten zu unterscheiden:

a) Coloniae:  Ursprünglich befestigte Plätze zur Sicherung neu eroberter Gebiete. Die Ansiedler blieben im Vollbesitz des Bürgerchtes. Sie bekamen einen Teil des Landes im Umkreis der Ansiedlung und verschmolzen meist mit den Unterworfenen, nachdem diese auch das Bürgerrecht bekommen hatten. Seit den Gracchen verband man mit der Gründung von coloniae auch die Versorgung armer Bürger.

b) Municipia:  Dies waren Städte, deren Bewohner nur das beschränkte Bürgerrecht (civitas sine suffragio) hatten, wodurch sie nur vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen waren. Je nach der Art, wie sie dem römischen Staat einverleibt worden waren, unterschied sich die Stellung der municipia hinsichtlich Abgaben, Stellungspflicht, eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Diese Unterschiede verschwanden schon früh und municipium bezeichnete dann jede römische Landstadt mit vollem Bürgerrecht. Im allgemeinen hatten die Städte eigene Beamte, welche die Bürgerlisten zu erstellen, richterliche und polizeiliche Funktionen auszuüben hatten. Eine Art Gemeinderat bildete der ordo decurionum, meist aus 100 Mitgliedern bestehend.

c) Provinzen: Provincia hieß ursprünglich der den Konsuln und Prätoren zugewiesene Geschäftskreis, dann erst unterworfene, steuerpflichtige Länder außerhalb Italiens, die von Statthaltern verwaltet wurden. Zur Verwaltung wurden ursprünglich eigene Prätoren gewählt, dann aber schickte man gewesene Konsuln und Prätoren dahin, die in ihrer Eigenschaft als Statthalter Proprätoren und Prokonsuln hießen. Ihr Imperium in den Provinzen war unumschränkt. Der Unterschied zwischen prätorischen und konsularischen Provinzen wurde von Augustus aufgehoben. Er teilte sie in senatorische und kaiserliche ein. An der Spitze der senatorischen Provinzen, d.h. in jenen, die vollkommen ruhig waren, standen ehemalige Prätoren und Konsuln (beide nun mit dem  Titel proconsul oder pro consule). In die kaiserlichen Provinzen (wo noch Krieg oder Kriegsgefahr war) schickte der Kaiser sog. legati Augusti pro praetore auf unbestimmte Zeit. Zur Seite standen diesen procuratores für die Steuerverwaltung und legati legionum, welche die unter dem Oberbefehl des Statthalters stehenden Legionen kommandierten. Nicht überall war diese vollständige Provinzialverwaltung eingeführt: Iudaea stand unter Prokuratoren (z.B.: Pontius Pilatus), Ägypten hatte eine Sonderstellung. Dort genoss der Kaiser in der Nachfolge der Ptolemäer als Pharao göttliche Verehrung. Titel des Vizekönigs von Ägypten: praefectus Aegypti. Sizilien war die erste römische Provinz (seit 227 v.Chr.).

Römer

Auch in Rom gab es Freie (liberi, ingenui) und Sklaven (servi); mit zunehmender Freilassung der Sklaven entstand eine dritte Gruppe, die der Freigelassenen (libertini), die aber den Freien nicht gleichgestellt waren. Die Gesamtheit der Freien war der populus Romanus. Die Bewohner eroberter Städte wurden oft in Rom angesiedelt, so die Albaner auf dem mons Caelius, andere auf dem Aventin. Dadurch kam zu den alten Vollbürgern eine neue römische Bevölkerung hinzu, die zwar frei war,  aber nicht an allen Rechten der alten Vollbürger teil hatte, die sich jetzt als die eigentlichen Väter und deren Nachkommen patres und patricii nannten, während die Gesamtheit der neuen Bürger pleb(e)s hieß, d.i. „Auffüllung, Masse“. Beide Stände gehörten also zum populus.

Die offizielle ehrenvolle Anrede für die römischen Bürger in zivilen Angelegenheiten war Quirites. Aus sehr alter Zeit stammt die Einteilung der Quirites in 3 tribus (Urgemeinden), die je 10 curiae umfassten, die aus gentes bestanden. Diese Einteilung war verwaltungstechnisch und stieg bei zunehmender Bevölkerung allmählich auf 35 tribus: jeder Bürger im riesigen römischen Reich war in einer dieser tribus eingeschrieben. Die Tribuseinteilung war auch für die Besteuerung und den Wehrdienst wichtig, weil die in den tribus geführten Bürgerlisten zugrunde gelegt wurden, die auch noch als Wählerlisten dienten.

Senatus populusque Romanus (SPQR): Auf Feldzeichen, Denkmälern, Inschriften und Münzen. Signum röm.-republikanischen Staatsbewusstseins, das in dieser Form die Teilung der Regierungsgewalt zwischen Senat und Populus zeigen sollte.

Nach ihren Rechten war die Bevölkerung (mit Ausnahme der Sklaven) eingeteilt in:

1. Cives

(Vollbürger): zunächst waren dies nur die Patrizier, seit Servius Tullius waren aber auch die Plebejer cives, allerdings mit wenigen Rechten, die sie sich aber im Laufe des sog. Ständekampfes (etwa von 500 bis 300 v. Chr.,) gegen die Patrizier eroberten, wobei sich auch allmählich die gesellschaftliche Gleichberechtigung entwickelte.

2. Latini (Halbbürger)

Die Bewohner von Latium und viele andere Nichtrömer bekamen mit der Zeit das ius commercii mit Rom; dieses Verhältnis hieß ius Latii, Latinitas oder nomen Latinum und diese Bezeichnung blieb in Gebrauch, wenn sie auch schon längst nicht mehr passte. Latini konnten leicht Vollbürger werden, wenn sie sich in Rom niederließen. Im Jahre 212 verlieh Caracalla allen freien Bürgern des römischen Reiches das volle Bürgerrecht (constitutio Antoniniana).

3. Peregrini

waren ursprünglich alle, die nicht zu den cives oder Latini gehörten. Später nannte man alle von Rom abhängigen Völkerschaften so, die kein Bürgerrecht hatten.

4. Clientes

waren ursprünglich Bürger minderen Rechtes. Sie standen in einem Abhängigkeits- und Pietätsverhältnis zu einem patronus, dem sie zu gewissen Diensten verpflichtet waren: sie saßen als Pächter oder Halbhörige Bauern auf dessen Grund und Boden. Seit etwa 400 v. Chr. hatten die clientes alle Rechte eines Bürgers, die Abhängigkeit vom patronus blieb aber zum Vorteil beider bestehen: Adelige und Reiche suchten sich möglichst viele ärmere Bürger durch verschiedene Wohltaten zu verpflichten, die dann ihren patronus in der Öffentlichkeit begleiten und umschwärmen mussten, um sein Ansehen zu heben. Außerdem machten sie im Hause des patronus regelmäßig ihre Aufwartung, wobei sie Speisen und Geldgeschenke erhielten. Patroni und clientes durften gegenseitig weder klagen noch abstimmen noch Zeugnis ablegen.

Sklaven

Sklavenarbeit war die Grundlage für den Wohlstand der antiken Gesellschaften. Antrieb hierzu war das Anwachsen des Bedarfes an landwirtschaftlichen bzw. handwerklichen Gütern, der durch die vorhandenen Arbeitskräfte nicht mehr gedeckt werden konnte, so dass dem Arbeitsmarkt von außen Arbeitskräfte zugeführt werden mussten.

Um die Versorgung der Truppen mit Kriegsmaterial zu gewährleisten, mussten in den Handwerksbetrieben immer mehr Sklaven neben den freien Männern beschäftigt werden. Gleiches gilt für die Landwirtschaft, da durch den Einsatz der Bauernsoldaten einerseits die Bebauung der Landgüter nicht mehr gewährleistet war, andererseits viele Bauern in der Schlacht ihr Leben verloren, so dass die Familien ihre Höfe nicht mehr halten konnten und so entweder in Schuldsklaverei gerieten oder gleich als Proletarier in die Städte abwanderten. Wie aber die Kriege die Sklaverei verursachten, so ermöglichten sie sie auch, da sie dem Arbeitsmarkt Kriegsgefangene als Sklaven zuführten. Zwischen 250 und 150 v. Chr. sind etwa 250.000 Menschen als Sklaven nach Italien gekommen.

Nach römischen Recht waren Sklaven Eigentum ihres Herrn. Er konnte über sie wie über eine Sache verfügen. Ein Sklave konnte wie ein Tier geschlagen oder gebrandmarkt werden, er wurde beim Verkauf eines Landgutes mit den Handwerksgeräten als instrumentum verkauft. Zu Sklaven wurden Menschen durch Kriegsgefangenschaft, durch Raub und in älterer Zeit, wenn sie ihre Schulden nicht bezahlen konnten. Die Sklavenhändler (mangones , venalicii), die Kriegsgefangene im Auftrag des Staates oder sonst wie erworbenes "Menschenmaterial " zum Kaufe anboten, taten dies auf den Foren. Im Freien oder in speziellen Läden standen die Sklaven auf einem drehbaren Podium (catasta),was die Begutachtung erleichterte. Sklaven, die aus "Übersee" eingetroffen waren (gypsati), erkannte man daran, dass ein Fuß geweißt war. Außerdem aber trugen Sklaven eine Tafel (titulus) am Hals mit den wichtigsten Angaben über ihre Nationalität, Fähigkeiten, Vorzüge und Nachteile. Der Preis richtete sich nach Geschlecht, Alter und Fähigkeiten des Sklaven. Nach Plinius wurden für einen grammaticus 700.00 Sesterzen gezahlt; das war mehr, als ein Landgut kostete. Ein so teurer Sklave wurde natürlich geachtet und pfleglich behandelt, aber es sind auch Beispiele für Verachtung und Grausamkeit gegenüber Sklaven überliefert. Kaiser Hadrian hat dem Herrn schließlich das Recht abgesprochen, über Tod und Leben eines Sklaven zu entscheiden, Kaiser Konstantin hat die Tötung eines Sklaven für Mord erklärt und auch den Sklaven das Recht auf Unantastbarkeit ihrer Person zugesprochen. Aber auch nach diesen Reformen wurden Sklaven für Vergehen grausam bestraft: Anlegen von Ketten; Auspeitschung; Einbrennen eines Brandzeichens (stigma, nota), das die Art des Vergehens bezeichnete (FVG., FUR.); auf der Streckbank (eculeus) dehnte man den Körper oder zerriss man die Gelenke; crurifragium nannte man das Zerbrechen des Schienbeines. Die schwerste Strafe war die Kreuzigung: man legte den Sklaven einen Balken über den Nacken, band sie mit ausgebreiteten Armen daran fest, peitschte sie aus und hing oder nagelte diesen Balken dann an einen senkrecht aufgestellten Balken, wo man den Sklaven langsam sterben ließ. Viele verloren auch im Circus bei Kämpfen gegen ausgebildete Gladiatoren oder wilde Tiere ihr Leben, oder man legte ihnen eine pechgetränkte Tunika an und zündete diese an. Der Sklavenhandel stand unter der Kontrolle der Aedilen.

Die von Sklavinnen geborenen Kinder waren ebenfalls Eigentum des Herrn. Sklaven mussten jede Arbeit verrichten. Auf dem Land arbeiteten sie auf dem Feld, in der Stadt bedienten sie die Herrschaft, waren Verwalter, Köche, Sänftenträger; gebildete Sklaven waren Vorleser, Musiker, Sekretäre und Hauslehrer. Die im Haus tätigen Sklaven genossen eine gute Behandlung (puer statt servus; verna) und gehörten zur familia. Der Sklave erhielt außer dem Unterhalt einen Teil seines Erwerbs, womit er sich auch später loskaufen konnte. Begabte Sklaven wurden sorgfältig erzogen, so dass sie später geachtete Stellen, im kaiserlichen Rom auch bei der Regierung, einnehmen konnten. Einmal im Jahr an den Saturnalien (etwa zu Weihnachten), gewährte man den Sklaven einige Ruhetage (feriae servorum). Dabei vertauschte man scherzhaft die Rollen: die Herrschaft bediente bei den Mahlzeiten die Sklaven.

Am bedauernswertesten dürften die Bergwerksklaven gewesen sein, sowohl die, die zur Zwangsarbeit in staatlichen Bergwerken verurteilt waren als auch die, die von Unternehmern an Besitzer von Bergbaukonzessionen vermietet worden waren. Ebenso schlimm waren die Sklaven dran, die als Gladiatoren im Circus kämpfen mussten. Große Menschenverluste unter den Sklaven lassen sich der Nachricht entnehmen, dass zwischen 106 und 144 im Kolosseum 23.000 Gladiatoren aufgetreten sind.

Neben den Sklaven in Privatbesitz müssen noch die Gemeinde- und Staatssklaven (servi publici) erwähnt werden. Sie erbrachten für die Magistrate und Priesterschaften als Vertreter der Gesamtgemeinde /des Gesamtstaates Dienstleistungen und wohnten entweder in einer Dienstwohnung oder in einem eigenem Heim auf Gemeindegrund und erhielten aus der Gemeindekasse jährlich eine gewisse Summe als Verpflegungsgeld (cibaria). Sie waren an ihrer Kleidung zu erkennen, nämlich einem Schurz (limus), da ihnen das Tragen der Toga  nicht erlaubt war. Als Staatssklaven dienten ausschließlich Männer, denen der Staat jedoch erlaubte, eine Quasi-Ehe mit einer freien, jedoch keiner frei geborenen Frau einzugehen. Deren Kinder nahmen dann den Geschlechtsnamen ihrer Mutter an. Dazu passt auch, dass der servus publicus die Hälfte seines Vermögens vererben konnte.

Für die Priesterschaften erledigten die Sklaven Schreibarbeiten, Botengänge und Dienste bei den heiligen Handlungen und zur Pflege der Heiligtümer. Auch die Magistrate hatten Sklaven als Schreiber, Sekretäre und

Boten, aber auch technisches Personal. So unterstanden den curulischen Aedilen die auf die verschiedenen Stadtbezirke (vici) aufgeteilten Feuerwächter und -löschmannschaften (vigiles), die Spezialisten für Wasserversorgung (curatores aquarum ) und die Verwalter der öffentlichen Getreidespeicher (curatores annonum). Auch die den Praetoren unterstehenden Henker und Folterer (carnifices, tortores) waren Sklaven. Die Quaestoren und Censoren hatten Sklaven als Buchhalter und Kassenführer. Sklaven führten auch die öffentlichen Bibliotheken, reinigten die Straßen, hielten die Kloaken und Badeanstalten instand. Die

meisten dieser Dienstleistungen wurden jedoch erst in der Endphase der Republik und in der frühen Kaiserzeit eingesetzt.

Der Vorgang der Entlassung eines Sklaven aus der Verfügungsgewalt seines Herrn (mancipium) wird manumissio genannt und kann in verschiedenen Formen erfolgen:

Bei der manumissio testamento ordnet der Erblasser den Erwerb der Freiheit an. Die Freilassung erfolgt dann von selbst mit dem Erbfall. Bei der manumissio censu lässt sich der Freizulassende mit Erlaubnis seines Herrn vom Censor in die Census-Liste eintragen. Dabei wird das Vermögen, über das der Sklave in Form des peculium verfügt, geschätzt. Die manumissio ist vollendet, sobald er dort als freier Bürger eingetragen ist. Die manumissio per vindictam ist ein nachgeformter Freiheitsprozess. Der Gewalthaber und der Freizulassende erscheinen vor einem Praetor oder Consul. Ein Dritter tritt als adsertor libertatis auf, indem er behauptet, dass der Freizulassende gar kein Sklave sei; hierbei berührt er diesen mit einem Stab (vindicta ). In einem wirklichen Prozess musste der Gewalthaber dem widersprechen, aber hier unterlässt er es, so dass der Magistrat die behauptete Freiheit durch addictio bestätigt. Diese Form der Freilassung verblasste jedoch im Laufe der Zeit, wobei durch praetorische Rechtsschöpfung einfachere Formen gefunden wurden: - manumissio inter amicos : der Gewalthaber spricht im Beisein von Freunden die Freilassung des Sklaven aus; - manumissio per epistulam : der Gewalthaber tätigt die Willenskundgebung durch einen Freilassungsbrief: - manumissio per mensam : der Gewalthaber gibt seinen Willen für Freilassung kund in Zusammenhang mit einer Einladung an den Sklaven zu einem Gastmahl.

Der Anteil der Sklaven an der Gesamtbevölkerung war sehr groß und betrug ein Drittel der Bevölkerung, in Rom um die Zeitenwende 400.000.

Nachdem sich die Plebejer die Gleichberechtigung mit den Patriziern errungen hatten, entstand ein neuer Adel: der Amtsadel:

Nobilitas¸ zu ihr gehörten jene patrizischen und plebejischen Familien, deren Mitglieder kurulische Ämter bekleidet hatten. Diese nobiles hatten das ius imaginum, d.h. sie durften die imagines, wächserne Porträtmasken ihrer Vorfahren, unter denen Inschriften (tituli) deren Taten und Ämter verkündeten, bei Leichenbegängnissen vorantragen lassen; sonst waren die imagines in verschlossenen Schreinen im Atrium aufgestellt. An Festtagen wurden die Schreine geöffnet und die imagines bekränzt.

Die Nobilität nahm die höheren Ämter für sich in Anspruch und bildete den Kern der Optimatenpartei (optimates), die im Interesse ihrer Mitglieder die bestehenden Verhältnisse gegen die Volkspartei (populares) verteidigte; die Optimaten nannten sich auch boni (“Patrioten”). Leuten, die nicht zur Nobilität gehörten (ignobiles), gelang mitunter die Erreichung eines hohen Amtes, dann nannte man sie homines novi (Cicero). So gab es 3 Arten des Adels: Geburtsadel - patricii, Beamtenadel - nobiles, Geldadel - equites, für dessen Mitgliedschaft zunächst auch die Herkunft mitbestimmend war.

Zu einem Mittelding zwischen Beamten- und Geldadel wurde der ordo senatorius, die Gesamtheit der Senatoren, deren Zahl von Augustus auf 600 festgesetzt wurde. Die Mitgliedschaft war an ein Vermögen von einer Million Sesterzen gebunden; da es für einen Senator nicht standesgemäß und daher verboten war, Geld- oder Handelsgeschäfte zu betreiben; andererseits hatte er aber hohe Ausgaben. Ursprünglich gehörten dem Senat nur Patrizier (patres) an, seit dem Ende des Ständekampfes wurden aber auch Plebejer in seine Mitgliederliste dazugeschrieben (conscripti). Daher die Anrede  patres (et) conscripti.

 

Adel:    

1. Geburtsadel: patricii   

2. Beamtenadel: nobiles      

3. Geldadel: equites


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